Der Gutachter: Wichtige Schnittstelle zwischen Anwalt und Versicherung
Wir schalten einen Sachverständigen für Ihren konkreten Schadens‐ fall ein.
Die Leistungen eines Gutachters sind unterschiedlich. Nicht nur der Sachschaden will erfasst sein, auch ist in streitigen Fällen ist häufig der Beweis für die Unfallverursachung durch ein Unfallrekon‐ struktionsgutachten zu erbringen.
Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz der Kosten des Sach‐ verständigengutachtens. Dieser Schaden gehört zum Herstellungs‐ aufwand gemäß § 249 II S. 1 BGB.
Der Geschädigte ist im übrigen bei der Auswahl des Gutachters frei!
Bei Bagatellschäden reicht in der Regel die Einholung eines Kosten‐ voranschlags: Auch diese Kosten (Kostenvoranschlagsgebühr) sind durch die gegnerische Haftpflichtversicherung zu ersetzen, sofern fiktiv abgerechnet wird. Wir erklären Ihnen gerne die weitere Vorgehensweise.
Rufen Sie einfach an!