Sachschaden beim Unfall ‐ was gehört dazu?
Die größte Schadensposition bei reinen Sachschaden wird meist der Schaden am KFZ selbst sein. Sollte ein Schadensgutachten eingeholt worden sein, lässt sich der Schaden schnell ermitteln.
Was aber, wenn der Gutachter von einem Totalschaden ausgeht? Grundsätzlich steht dann dem Geschädigten ein Ausgleich in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu, bereinigt um den Restwert, sofern ein solcher überhaupt erzielt werden kann.
In der Praxis ergeben sich hierzu häufig Schwierigkeiten, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Nicht vergessen werden sollten die weiteren Positionen wie Auslagenpauschale, Standgeld, Abschleppkosten, beschädigte Kleidung, an‐ und Ummeldekosten, Fahrtkosten usw.
Übrigens: Die gegnerische Hafptlichtversicherung bezahlt im Rahmen der Redulierung auch die Anwaltsgebühren des Geschädigten.
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