Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen?
Der Unfallgeschädigte hat Anspruch auf Bezahlung der Mietwagen‐ kosten oder der Nutzungsausfallentschädigung. Die Nutzungsausfallentschädigung mag für den Geschädigten günstiger sein, wenn nicht zwingend ein KFZ zur Verfügung stehen muss.
Die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung bemisst sich nicht pauschal, sondern entspricht dem Modell und dem Baujahr des verunfallten Fahrzeuges. In der Praxis verwenden die meisten Regulierer entsprechende Tabellen, so daß der Tagesbetrag ohne weiteres ermittelt werden kann.
Ärger entsteht meist dann, wenn die Nutzungsausfallentschädigung nicht bezahlt wird mit der Begründung, ein Ersatzfahrzeug (bspw. Motorrad) würde noch zur Verfügung stehen.
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