Mietwagen – was steht mir zu?
Der Unfallgeschädigte hat Anspruch auf Bezahlung der Mietwagenkosten oder der Nutzungsausfallentschädigung. Achten Sie bei der Anmietung darauf, nicht das nächstbeste Angebot anzunehmen. Die Rechtsprechung erwartet im Hinblick auf die eigene Schadensminderungspflicht des Geschädigten, daß zumindest Alternativangebote eingeholt werden und nicht der teuerste Tarif gewählt
wird.
Oftmals bieten die Reparaturwerkstätten sog. Unfallwagenersatztarife an. Hier entfacht sich oft Streit in der Regulierung, wenn die Versicherung die Mietwagenrechnung nicht bzw. nicht in voller Höhe ausgleichen will.
Die Nutzungsausfallentschädigung wird bspw. auch für die Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges bezahlt.
Im Zweifel sollten Sie die Einschätzung eines erfahrenen Verkehrsanwalts einholen.
Rufen Sie uns einfach unverbindlich an.