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    Einschaltung eines Gutachters: Der Sachverständige

    In Unfallsachen kommen grundsätzlich 2 Sachverständigengutachten in Betracht:

    • Das Gutachten zur Unfallrekonstruktion
    • Das Gutachten zur Schadenshöhe

    Bei komplexen Unfallverläufen und damit streitigen Verfahren wird oft die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens notwendig sein.

    Der Geschädigte hat im übrigen Anspruch auf Einholung eines Gutachtens zur Schadenshöhe. Bei eindeutiger Verursachung des Verkehrsunfalls hat die gegnerische Haftpflichtversicherung auch diese Kosten zu tragen.

    Problematisch sind die Gutachterkosten bei Kleinstunfällen. Bei geringsten Beschädigungen wäre die Einschaltung eines Gutachters ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.
    Grundsätzlich: Vor Einschaltung eines Gutachters sollten Sie sich mit Ihrem Verkehrsanwalt besprechen ‐ rufen Sie einfach unverbindlich an.

    Gutachter‐ frei oder gebunden?

    Häufig wird die Befürchtung geäußert, der von der gegnerischen Versicherung eingeschaltete Gutachter würde nocht im Sinne des Geschädigten beurteilen.

    Wir arbeiten mit namhaften und freien Gutachtern zusammen. Fragen Sie nach unseren Kooperationspartnern.

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Achim Unden

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