Einschaltung eines Gutachters: Der Sachverständige
In Unfallsachen kommen grundsätzlich 2 Sachverständigengutachten in Betracht:
- Das Gutachten zur Unfallrekonstruktion
- Das Gutachten zur Schadenshöhe
Bei komplexen Unfallverläufen und damit streitigen Verfahren wird oft die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens notwendig sein.
Der Geschädigte hat im übrigen Anspruch auf Einholung eines Gutachtens zur Schadenshöhe. Bei eindeutiger Verursachung des Verkehrsunfalls hat die gegnerische Haftpflichtversicherung auch diese Kosten zu tragen.
Problematisch sind die Gutachterkosten bei Kleinstunfällen. Bei geringsten Beschädigungen wäre die Einschaltung eines Gutachters ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.
Grundsätzlich: Vor Einschaltung eines Gutachters sollten Sie sich mit Ihrem Verkehrsanwalt besprechen ‐ rufen Sie einfach unverbindlich an.