Der Anwalt ‐ wer bezahlt eigentlich die Gebühren und Kosten?
Verkehrsunfälle sind prinzipiell geeignet, Streitigkeiten mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer sowohl im Tatsächlichen, als auch im Rechtlichen nach sich zu ziehen, so das Amtsgericht Pforzheim,
zfs 2002, 300.
Für den Geschädigten bedeutet das: Im Rahmen der Regulierung bezahlt die gegnerische Versicherung auch die entstandenen Anwalts‐ gebühren.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen: Diese wird i.d.R. gar nicht in Anspruch genommen, da die Gebühren durch die gegnerische Versicherung bezahlt werden.
Lassen Sie sich daher nicht aus falschem Ehrgeiz auf mögliche Versprechungen mancher Versicherer ein: Selten ist eine Schadens‐ regulierung völlig problemlos ‐ Sie laufen sonst Gefahr, auf wichtige Ansprüche mangels Kenntnis zu verzichen.
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