Rückruf

    Mietwagen – was steht mir zu?

    Der Unfallgeschädigte hat Anspruch auf Bezahlung der Mietwagenkosten oder der Nutzungsausfallentschädigung. Achten Sie bei der Anmietung darauf, nicht das nächstbeste Angebot anzunehmen. Die Rechtsprechung erwartet im Hinblick auf die eigene Schadensminderungspflicht des Geschädigten, daß zumindest Alternativangebote eingeholt werden und nicht der teuerste Tarif gewählt
    wird.

    Oftmals bieten die Reparaturwerkstätten sog. Unfallwagenersatztarife an. Hier entfacht sich oft Streit in der Regulierung, wenn die Versicherung die Mietwagenrechnung nicht bzw. nicht in voller Höhe ausgleichen will.

    Die Nutzungsausfallentschädigung wird bspw. auch für die Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges bezahlt.

    Im Zweifel sollten Sie die Einschätzung eines erfahrenen Verkehrsanwalts einholen.

    Rufen Sie uns einfach unverbindlich an.

    Porsche oder Smart?

    Vergleichen Sie unbedingt bei der Anmietung eines KFZ die Kosten. Aufgrund der Schadensminder‐ ungspflicht sind Sie gehalten, nicht den erstbesten Tarfi zu wählen, sondern Alternativ‐ angebote einzuholen.

    Ansonsten könnten Sie zumindest teilweise auf den Mietwagenkosten sitzen bleiben…

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Achim Unden

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