Bußgeldbescheid – was nun?
Bußgeldbescheid! Sollen Sie der Meinung sein, daß der Bußgeldbescheid falsch ist, die Vorwürfe nicht wahr sind, sollten Sie unbedingt durch uns Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen! Wie geht es weiter? Wir erhalten umfassende Akteneinsicht in die Bußgeldakte. Aufgrund der Angaben und Aufzeichnungen in der Akte bestimmen wir mit Ihnen die weitere Verteidigungsstrategie.